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EuGH: Kapitalverkehrsfreiheit steht einer erweiterten unbeschränkten Erbschaftssteuerpflicht nicht entgegen
Im Urteil vom , Rs. C-513/03, Erben von M. E. A. van Hilten-van der Heijden, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Kapitalverkehrsfreiheit einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der der Übergang des Nachlasses eines Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats, der innerhalb von zehn Jahren nach Verlegung seines Wohnsitzes aus dem betreffenden Mitgliedstaat verstorben ist, so besteuert wird, als wäre er in diesem Staat wohnen geblieben. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen den Erben von Frau van Hilten-van der Heijden und der niederländischen Finanzverwaltung wegen der niederländischen Erbschaftssteuer auf den Nachlass der Erblasserin.
Frau van Hilten-van der Heijden starb am . Sie war niederländische Staatsangehörige und hatte bis Anfang 1988 in den Niederlanden, anschließend in Belgien und seit 1991 in der Schweiz gelebt. Ihr Nachlass bestand insbesondere aus in den S. 290Niederlanden, in der Schweiz und in Belgien belegenem unbeweglichen Vermögen, aus Kapitalanlagen in Form von in den Niederlanden, Deutschland, der Schweiz und den USA notierten Wertpapieren sowie aus Guthaben auf Bankkonten bei niederländischen und belgisch...