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Sozialversicherung 2026
Hofer

Sozialversicherung 2026

für alle Erwerbstätigen (dbv)

27. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7041-0891-3

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Sozialversicherung 2026 (27. Auflage)

S. 54Kapitel B Systematische Darstellung des Beitragsrechts nach ASVG/GSVG/BSVG

2.1 Sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nach dem ASVG

2001

Bei der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen ist folgende Prüfungs-Reihenfolge einzuhalten:

2.1.1 Die Prüfung der Versicherungspflicht mit dem „Zick-Zack-Kurs“

2.1.1 Die Prüfung der Versicherungspflicht mit dem „Zick-Zack-Kurs“

2002

Bei jedem Beschäftigungsverhältnis ist zunächst immer das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses zu überprüfen, wobei gem § 4 Abs 2 ASVG als Dienstnehmer jedenfalls gilt, wer nach § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG lohnsteuerpflichtig ist. Ist dies nicht der Fall und liegt auch keine Pflichtversicherung nach GSVG als Kammerzugehöriger vor, ist die Versicherungspflicht aufgrund „freier Dienstverträge“ gem § 4 Abs 4 ASVG zu untersuchen. Die Versicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG versteht sich als „Auffangbecken“ für alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht von Schritt 1 bis 3 umfasst sind.

Gemäß den E-MVB 004-04-00-010 ist bei der Frage der Pflichtversicherung nach dem ASVG folgende Reihenfolge maßgebend:

1.

Es ist zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis im Sinne von § 4 Abs 2 erster Satz ASVG (vgl Rz 2005) vorliegt. Dabei ist das Vorliegen einer Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit bzw das Überwiegen ...

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