Umsatzsteuer und Unternehmensentscheidungen
1. Aufl. 2026
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S. 1041. Vorbemerkungen
Das Recht auf Vorsteuerabzug ist laut Rechtsprechung des EuGH integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer und kann grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. So soll der Steuerpflichtige vollständig von der im Rahmen seiner gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden. Allerdings gilt dieses Recht nicht uneingeschränkt, sondern es kann versagt werden, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Erwerb Bestandteil eines Umsatzes war, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war. Dies gilt auch trotz Vorliegens aller materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, wenn die Umsatzsteuerhinterziehung einen vor- bzw nachgelagerten Umsatz betrifft. Zudem kann bei Wissen oder Wissen-Müssen iZm Umsatzsteuerhinterziehung die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen oder auch für Ausfuhrlieferungen versagt werden.
Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die im Rahmen der Rechtsprechung entwickelten Kriterien dargestellt und einer kritischen Analyse unterzogen.
2. Ausgangslage
2.1. EuGH-Rechtsprechung
Wie eingangs ausgeführt, gewährleistet das Recht a...