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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

II. Verhältnis zu Steuergestaltungen i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO

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Engeres Verständnis der individuellen Anpassung. Der Wortlaut der Definition marktfähiger Gestaltungen erinnert an das Kennzeichen gem. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO. Denn während hier eine Gestaltung „ohne dass sie individuell angepasst werden muss“ vorliegen muss, ist dort tatbestandlich, dass die Gestaltung nicht „für die Nutzung wesentlich individuell angepasst werden muss“. Der Gesetzesbegründung ist aber insoweit keine Aussage zu entnehmen, in welchem Verhältnis diese beiden Normen bzw. Definitionen zueinanderstehen. Dies gilt auch für die zugrunde liegende EU-Richtlinie, die nahezu wortgleiche Formulierungen verwendet. Eine wortlautbasierte Auslegung legt jedenfalls nahe, dass an die marktfähige Gestaltung nach § 138h Abs. 1 AO strengere Maßstäbe anzulegen sind als an die Gestaltung i.S.d. § 138d Abs. 1 Nr. 2 AO. Denn dass dort allein erforderlich ist, dass eine Gestaltung ohne „wesentliche“ individuelle Anpassung genutzt werden kann, impliziert, dass geringfügige Modifikationen nicht die Annahme einer standardisierten Dokumentation oder Struktur widerlegen. Nach Auffassung des BMF sind mar...

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