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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

III. Anknüpfungspunkt zum Inland (Abs. 3)

„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nur für Nutzer, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz

  • 1. im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben oder

  • 2. nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, aber im Geltungsbereich dieses Gesetzes

    • a) eine Betriebstätte im Sinne des § 138d Absatz 4 haben, in der durch die grenzüberschreitende Steuergestaltung ein steuerlicher Vorteil entsteht,

    • b) Einkünfte erzielen oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sofern diese für eine Steuer von Bedeutung sind, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist.“

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Anknüpfungspunkt zum Inland. Die Regelungen der Abs. 1 und 2 der Norm setzen einen Anknüpfungspunkt des Nutzers zum Inland voraus. Dieser kann sich zum einen aus einer steuerlichen Ansässigkeit (vermittels des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts, der Geschäftsleitung oder des Sitzes) im Inland ergeben. Daneben bestehen für Nutzer mit steuerlicher Ansässigkeit außerhalb der EU zwei alternative Anknüpfungspunkte. Dies kan...

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