Außensteuerrecht
2025
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III. Begriffsbestimmung für immaterielle Werte (Satz 2)
2Immaterielle Werte sind ...
1. Ursprung des Begriffs
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Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 3c Satz 2. § 1 Abs. 3c Satz 2 enthält erstmals eine Legaldefinition des Begriffs des immateriellen Werts. Hinzuweisen ist darauf, dass damit auch in deutsch-steuerlicher Hinsicht eine Begriffserweiterung über den von der Rechtsprechung konkretisierten Begriff des immateriellen Wirtschaftsguts hinaus erfolgt, was der Begriffsweite der OECD-Definition (Rz. 91) entspricht. Neu ist der Begriff des immateriellen Werts im deutschen Steuerrecht freilich nicht, da er bereits im Rahmen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-aufteilung verwendet wird (§ 2 Abs. 6 Nr. 2 sowie § 6 BsGaV). Eine gesetzliche Definition fehlte allerdings bislang; auch die VWG BsGa umkreisen den Begriff lediglich und arbeiten mit Regelbeispielen („Patent, Marke, Know-how, Geschäftswert usw., hierzu auch Rz. 2958). Insoweit ist die reine Tatsache einer Definition zunächst im Sinne der Rechtssicherheit zu begrüßen.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Begriffsb...