Außensteuerrecht
2025
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5. Inhaltliche Zusammenfassung
„5. eine Zusammenfassung des Inhalts der grenzüberschreitenden Steuergestaltung einschließlich
a) soweit vorhanden, eines Verweises auf die Bezeichnung, unter der die Steuergestaltung allgemein bekannt ist, und
b) einer abstrakt gehaltenen Beschreibung der relevanten Geschäftstätigkeit oder Gestaltung des Nutzers, soweit dies nicht zur Offenlegung eines Handels-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisses oder eines Geschäftsverfahrens oder von Informationen führt, deren Offenlegung die öffentliche Ordnung verletzen würde, ...“
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Perspektive des sachkundigen Dritten. Es ist eine inhaltliche Zusammenfassung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung anzugeben. Diese soll es nach der Begründung einem sachkundigen, objektiven Dritten ohne Weiteres ermöglichen nachzuvollziehen, wie es im Rahmen der grenzüberschreitenden Steuergestaltung zu einem gesetzlich möglicherweise nicht vorgesehenen steuerlichen Vorteil für den Nutzer kommt und was dieser steuerliche Vorteil ist. Mit anderen Worten soll der M...