Außensteuerrecht
2025
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4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)
a) Vorbemerkung
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Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet.
b) Zahlung an verbundenes Unternehmen ohne steuerliche Ansässigkeit
„(2) Kennzeichen im Sinne des § 138d Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b sind:
1. Gestaltungen, die zum Gegenstand haben, dass
a) der Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen, die zwischen zwei oder mehr verbundenen Unternehmen erfolgen und beim Zahlenden als Betriebsausgabe abzugsfähig sind,
aa) in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist oder ...“
162
Keine steuerliche Ansässigkeit. Ohne Main-Benefit-Test sind solche Gestaltungen mitzuteilen, bei denen der Empfänger einer Zahlung zwischen verbundenen Unternehmen in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, und die Zahlung beim Zahlenden als ...