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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

VI. Dokumentation als außerordentlicher Geschäftsvorfall

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Dokumentation. Funktionsverlagerungen können außergewöhnliche Geschäftsvorfälle darstellen und sind dann zeitnah zu dokumentieren (§ 90 Abs. 3 Satz 5 S. 665 AO). Unter welchen Umständen Geschäftsvorfälle als außergewöhnlich anzusehen sind, wird in § 3 Abs. 2 GAufzV i.d.F. vom (BGBl. I 2017, 2367) beschrieben. Danach sind als außergewöhnliche Geschäftsvorfälle insbesondere anzusehen:

  • 1. der Abschluss und die Änderung langfristiger Verträge, die sich erheblich auf die Höhe der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus seinen Geschäftsbeziehungen auswirken,

  • 2. Vermögensübertragungen im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen,

  • 3. die Übertragung und die Überlassung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit wesentlichen Funktions- und Risikoänderungen im Unternehmen,

  • 4. Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit einer für die Verrechnungsbildung erheblichen Änderung der Geschäftsstrategie sowie

  • 5. der Abschluss von Umlageverträgen.

Funktionsverlagerungen sind ein typischer Anwendungsfall von § 3 Abs. 2 Nr. 3 GAufzV. Auslöser hierfür...

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