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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. „White-List“ gesetzlich vorgesehener steuerlicher Vorteile

3Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich im Geltungsbereich dieses Gesetzes auswirkt und unter Berücksichtigung aller Umstände der Steuergestaltung gesetzlich vorgesehen ist.“

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Ausnahmen steuerlicher Vorteile. § 138d Abs. 3 Satz 3 AO ermächtigt das BMF, für bestimmte Fallgruppen der Annahme eines steuerlichen Vorteils i.S.d. § 138d Abs. 3 Satz 1 AO entgegenzutreten. Konkret soll dies in Form eines im BStBl. zu veröffentlichenden Schreibens („White-List“) erfolgen. Dies soll vor allem für solche Fälle (Fallgruppen) geschehen, deren steuerlicher Vorteil sich allein im Inland auswirkt und - unter Berücksichtigung aller Umstände - gesetzlich vorgesehen ist. Daraus, dass diese beiden Voraussetzungen „insbesondere“ vorliegen solle...

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