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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Steuergestaltung

„(2) 1Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...“

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Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen S. 16 ist. Die Gesetzesbegründung erläutert die „Steuergestaltung“ aber insoweit, als „unter anderem die Schaffung, die Zuordnung, den Erwerb oder die Übertragung von Einkünften oder deren Quellen auf einen bestehenden Rechtsträger“ . Ebenso soll darunter - dies nur beispielhaft - „die Gründung oder der Erwerb einer die Einkünfte erzielenden juristischen Person zu verstehen“ sein. Das BMF legt ein ähnlich weitgehendes Begriffsverständnis zu Grunde, wenn es von einem bewussten Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgängen, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnlichen Ereignissen spricht. Spatschek /Spilker definieren die Steuergestaltung vor diesem Hintergrund treffend als eine „bewusste Veränd...

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