Außensteuerrecht
2025
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III. Tatbestandsvoraussetzungen einer Funktionsverlagerung (Abs. 3b Satz 1, erster Satzteil)
1. Überblick und allgemeine Anwendungsvoraussetzungen
1126
Tatbestandsmerkmale einer Funktionsverlagerung. § 1 Abs. 3b enthält keine Definition für den Begriff der Funktionsverlagerung. Eine solche ergibt sich nur aus § 1 Abs. 2 FVerlV 2022. Danach ist von einer Funktionsverlagerung auszugehen, „wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ganz oder teilweise übertragen oder überlassen wird, sodass das übernehmende Unternehmen diese Funktion ausüben oder eine bestehende Funktion ausweiten kann.“ Eine Funktionsverlagerung setzt folglich voraus, dass
S. 545 eine Funktion als Verlagerungsgegenstand vorliegt ( Rz. 1128),
diese Funktion ganz oder teilweise übertragen oder überlassen wird, sodass das übernehmende Unternehmen diese Funktion ausüben oder eine bestehende Funktion ausweiten kann (sog. Verlagerung der Funktion, Rz. 1146) und
Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile, die ...