Außensteuerrecht
2025
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4. Entwicklungen auf nationaler Ebene
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Frühe Bestrebungen im Inland. Auch im Inland gibt es bereits seit geraumer Zeit Bestrebungen, eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einzuführen. So hatten die Ausschüsse - ausgehend von einem Diskussionspapier des BMF - und i.Z.m. dem Jahressteuergesetz 2008 bereits im Jahr 2007 dem Bundesrat die Einführung eines § 138a AO empfohlen, dessen Gegenstand eine - nach dem ebenfalls einzuführenden § 379a AO ganz erheblich sanktionsbewehrte - Anzeigepflicht für Steuergestaltungen sein sollte. Dies war auf erhebliche Kritik gestoßen, so dass der Gesetzgeber letztlich von einer Einführung abgesehen hatte.
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Länderentwurf aus 2018. Nachdem es zwischenzeitlich verschiedene weitere Initiativen gab, wurde im Mai 2018 ein federführend von den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein entwickelter Länderentwurf bekannt. Über den Entwurf wurde seitens der Finanzminister der Länder Einigkeit erzielt. Der Entwurf blieb gleichwohl unveröffentlicht. Diese nationalen Bestrebungen wurden durch die zwischenzeitlich ergangenen EU-rechtlichen Vorgaben überholt.