Außensteuerrecht
2025
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2. Konzernaufbau
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Gleichordnungs-Konzern statt Über-Unterordnungs-Konzern. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Etablierung eines Gleichordnungskonzerns anstelle eines Über-Unterordnungs-Konzerns. Die Regelungen zum CbC-Report in § 138a AO sind entsprechend dem Normwortlaut auf einen Konzern mit einer Muttergesellschaft an der Spitze zugeschnitten. Eine natürliche Person oder eine Gesellschaftergruppe als Inhaber des Unternehmens bildet keine konsolidierungspflichtige Einheit. Daher lässt sich durch den Aufbau eines Gleichordnungskonzerns mit mehreren Gesellschaften, die sich auf derselben Stufe befinden (Schwestergesellschaften), und natürlichen Personen an der Spitze die Konzernaufstellungspflichten und damit die Erstellung eines CbC-Reports nach § 138a AO verhindern. Zu beachten sind bei einer solchen Ausgestaltung allerdings die mit dieser Konzernstruktur verbunde S. 63 nen anderweitigen gesellschaftsrechtlichen sowie steuerlichen Probleme bzw. Nachteile (bspw. betreffend die Konzernfinanzierung, Dreiecks-vGA etc.). Insoweit ist stets abzuwägen, in welchem Umfang ein Gleichord...