Außensteuerrecht
2025
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III. Rechtsweg
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Rechtswegmöglichkeiten. Die Möglichkeit eines direkten Rechtsschutzes gegen die länderbezogene Berichtspflicht besteht nicht. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen des BZSt (z.B. Weiterleitung des CbC-Reports an ausländische Finanzbehörden) ist vorläufiger Rechtsschutz unter den entsprechenden Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO zulässig. In Betracht kommt § 1004 BGB analog i.V.m. § 30 AO als Anordnungsanspruch.