Außensteuerrecht
2025
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4. Auswirkungen im Ausland bei Nichtbefolgung durch das deutsche Mutterunternehmen
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Ausländischer Strafenkatalog. Liegt ausländischen Finanzbehörden der Bericht nicht vor, weil ein deutsches Mutterunternehmen diesen nicht an das S. 58 BZSt übermittelt, regeln sich die ausländische Sanktionen für Tochtergesellschaften des deutschen Mutterunternehmens nach den Regelungen des lokalen Rechts. Im Vergleich zu den deutschen Sanktionen können diese deutlich drastischer ausfallen. Beispielsweise drohen folgende Sanktionen, wobei diese sich primär darauf beziehen, dass ein nach nationalem Recht verpflichtetes dortiges Mutterunternehmen kein CbC-Reporting einreicht oder ein dort ansässiges Unternehmen seinen Pflichten im Rahmen des Sekundärmechanismus nicht nachkommt.
Belgien: Zahlung zwischen 1.250 Euro und 25.000 Euro;
Brasilien: Zahlung von monatlich BRL 500-1.500 sowie bei unvollständiger bzw. fehlerhafter Berichterstattung sowie eine Zahlung i.H.v. bis zu 3 % der Transaktionsvolumina;
Bulgarien: Zahlung von bis zu BGN 200.000 bei fehlender Übermittlung des Berichts bzw. bi...