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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Inländische Tochterunternehmen eines ausländischen Konzerns

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Verpflichtung von Tochtergesellschaften. Inländische Tochterunternehmen von ausländischen Mutterunternehmen sind grundsätzlich zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts verpflichtet, wenn dem BZSt kein länderbezogener Bericht der ausländischen Konzernobergesellschaft übermittelt wird (§ 138a Abs. 4 Satz 1 AO; vgl. Anm. 78 ff.). Tochtergesellschaften fehlt jedoch der gesellschaftsrechtliche Durchgriff auf die Mutter- bzw. Schwestergesellschaften, weshalb die Erstellung des länderbezogenen Berichts durch eine Tochtergesellschaft an der Verfügbarkeit der notwendigen Daten scheitern kann bzw. die Daten nicht vollständig sein könnten. Gemäß § 138a Abs. 4 Satz 3 AO ist die jeweilige Tochtergesellschaft verpflichtet, den länderbezogenen Bericht mit den Daten zu erstellen, die ihr vorliegen bzw. die sie beschaffen kann. Wird diese Mitteilungspflicht leichtfertig verletzt, kann dies als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

125

Keine Prüfung ausländischer Reportings. Demgegenüber kann nicht Gegenstand einer Ordnung...

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