Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Angabepflicht in der Steuererklärung (Abs. 5)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
(5) 1Ein inländisches Unternehmen hat in der Steuererklärung
anzugeben, ob es
|
88
Angabepflicht in der Steuererklärung. In § 138a Abs. 5 Satz 1 AO werden besondere Erklärungspflichten für alle inländischen Unternehmen, d.h. solche mit Sitz (§ 11 AO) oder Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland statuiert. Ziel dieser Anzeigeverpflichtung ist, dass bereits im Rahmen der Steuererklärung für die Finanzverwaltung offensichtlich wird, ob und ggf. durch wen für ein inländisches Konzernunternehmen ein CbC-Report erstellt wird.
Aufgrund dieser Verpflichtung ist in der Steuererklärung anzugeben, ob das Unternehmen
eine inländische Konzernobergesellschaft ist, die selbst zur Erstellung und Übermittlung eines CbC-Reports verpflichtet ist;
eine beauftragte Gesellschaft i.S.d. § 138a Abs. 3 AO ist, welche ersatzweise den CbC-Report zu erstellen und zu übermi...