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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

V. Angabepflicht in der Steuererklärung (Abs. 5)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
(5) 1Ein inländisches Unternehmen hat in der Steuererklärung anzugeben, ob es
  • 1.eine inländische Konzernobergesellschaft im Sinne von Absatz 1 ist,
  • 2.eine beauftragte Gesellschaft ist oder
  • 3.eine einbezogene inländische Konzerngesellschaft eines Konzerns mit ausländischer Konzernobergesellschaft ist.

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Angabepflicht in der Steuererklärung. In § 138a Abs. 5 Satz 1 AO werden besondere Erklärungspflichten für alle inländischen Unternehmen, d.h. solche mit Sitz (§ 11 AO) oder Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland statuiert. Ziel dieser Anzeigeverpflichtung ist, dass bereits im Rahmen der Steuererklärung für die Finanzverwaltung offensichtlich wird, ob und ggf. durch wen für ein inländisches Konzernunternehmen ein CbC-Report erstellt wird.

Aufgrund dieser Verpflichtung ist in der Steuererklärung anzugeben, ob das Unternehmen

  • eine inländische Konzernobergesellschaft ist, die selbst zur Erstellung und Übermittlung eines CbC-Reports verpflichtet ist;

  • eine beauftragte Gesellschaft i.S.d. § 138a Abs. 3 AO ist, welche ersatzweise den CbC-Report zu erstellen und zu übermi...

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