Außensteuerrecht
2025
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III. Beauftragung eines inländischen Konzernunternehmens (Abs. 3)
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(3) Umfasst der Konzernabschluss eines ausländischen Unternehmens, das
nach Absatz 1 zur Abgabe des länderbezogenen Berichts verpflichtet wäre, wenn es Sitz
oder Geschäftsleitung im Inland hätte (ausländische Konzernobergesellschaft), ein
inländisches Unternehmen (einbezogene inländische Konzerngesellschaft) und beauftragt
die ausländische Konzernobergesellschaft die einbezogene inländische
Konzerngesellschaft damit, einen länderbezogenen Bericht für den Konzern abzugeben
(beauftragte Gesellschaft), ...
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Beauftragte Gesellschaft. Die Verpflichtung zur Erstellung des CbC-Reports durch inländische Konzernobergesellschaften wird unter den Voraussetzungen des § 138a Abs. 3 AO auf inländische Konzernuntereinheiten ausgeweitet, indem sog. beauftragte Gesellschaften zur Abgabe des Berichts verpflichtet werden.
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... so hat die beauftragte Gesellschaft den länderbezogenen Bericht dem
Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
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Übermittlungspflicht. Wird ein inländisches Konzernunternehm...