Außensteuerrecht
2025
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6. Konflikt zwischen berichtspflichtigen Angaben und Werte nach HGB
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Allgemein. Die im Country-by-Country Reporting darzustellenden Unternehmensdaten sind „ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns“ auszuweisen, d.h., grundsätzlich können die Daten nach HGB-Grundsätzen Verwendung finden. Allerdings sind gewisse Abweichungen bei der Ermittlung zu beachten. Dazu zählen u.a. folgende Besonderheiten:
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Umsatzerlöse und sonstige Erträge i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a-c AO. Diese Position soll den „Erträgen“ aus Anhang III Abschnitt III., C. 1.2 EU-AmtshilfeRL (EU) 2016/881 v. (L 146/8) entsprechen und beinhaltet die Summe der Erlöse aller einbezogenen Unternehmen und Betriebsstätten und auch die Erlöse aus dem Verkauf von Vorratsvermögen und von Liegenschaften, aus Dienstleistungen, aus Lizenzgebühren, aus Zinsen S. 38 und aus Prämien sowie alle etwaigen sonstigen Beträge. Somit sind die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB i.d.R. des BilRUG 2015 anzugeben. Nicht zu erfassen sind Erträge aus steuerrechtlichen Entwicklungstatbeständen. Selbiges gilt entsp...