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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

V. Ermittlung des Einigungsbereichs (Abs. 3a Satz 5)

... 5Bei der Anwendung des hypothetischen Fremdvergleichs nach Absatz 3 Satz 7 ergibt sich regelmäßig aus dem Mindestpreis des Leistenden und dem Höchstpreis des Leistungsempfängers ein Einigungsbereich. ...

1. Regelungsgegenstand

1037

Einigungsbereich als Regelfall. Die gesetzlichen Regelungen in § 1 Abs. 3 Satz 7 sowie in § 1 Abs. 3a Sätze 5 und 6 betreffen insgesamt die Bestimmung des dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechenden Verrechnungspreises, d.h. des Fremdvergleichspreises, mittels Durchführung eines hypothetischen Fremdvergleichs. § 1 Abs. 3a Satz 5 regelt hierbei, dass sich bei der Anwendung des hypothetischen Fremdvergleichs aus dem Mindestpreis des Leistenden und dem Höchstpreis des S. 504 Leistungsempfängers „regelmäßig“ ein Einigungsbereich ergibt. Der Gegenstand dieser gesetzlichen Regelung erschließt sich nicht unmittelbar, außer dass der Einigungsbereich sowie die diesen begrenzenden Lageparameter bzw. Grenzpreise, d.h. der Mindestpreis des Leistenden und der Höchstpreis des Leistungsempfängers, als ...

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