Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Zurechnung Unternehmensdaten zu Steuerhoheitsgebieten
Tabelle in neuem Fenster öffnen
|
43
Aufteilungsmaßstab für Unternehmensdaten. Die Unternehmensdaten sind auf die Steuerhoheitsgebiete zu verteilen, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten aktiv ist. Die Zuordnung zu den einzelnen regional abgegrenzten Steuerhoheitsgebieten richtet sich nach der steuerlichen Ansässigkeit der Konzernuntereinheiten. Soweit eine Konzernuntereinheit in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet steuerlich ansässig ist, bestimmt sich die Ansässigkeit bei bestehendem DBA nach der länderspezifischen Kollisionsregelung entsprechend Art. 4 Abs. 3 OECD-MA. Danach ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung für die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft maßgebend. Dieser Vorrang des Orts der tatsächlichen Geschäftsleitung gegenüber dem st...