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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

5. Enge Verzahnung mit ausländischen Regelungen

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Erfordernis einer globalen Betrachtungsweise. § 138a AO ist eingebettet in einen komplexen internationalen Normenkontext, der weltweit bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt wurde. Für die EU hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 mit der RL (EU) 2016/881 vorgeschrieben. Einer inländischen Konzernmuttergesellschaft obliegt die Pflicht zur Übermittlung der länderbezogenen Berichte an das BZSt. Das BZSt leitet die Berichte gem. § 138a Abs. 7 AO an ausländische Vertragsstaaten weiter, soweit mit diesen völkerrechtliche Vereinbarungen - wie bspw. DBA, Tax Information Exchange Agreement (TIEA) etc. - bestehen. Sichergestellt sein muss aus Sicht des inländischen Steuerpflichtigen, dass er damit seinen steuerlichen Pflichten hinreichend nachgekommen ist. Dies wird - bei Einhaltung der Vorgaben des § 138a AO - mit Blick auf die Pflichten erreicht, die sich aus deutschen Steuergesetzen ergeben. Problematisch kann allerdings sein, ob damit auch im Ausland die Pflichten aus dem CbC-Reporting als erfüllt gelten und Schutz vor Sanktio...

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