Außensteuerrecht
2025
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2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften
a) Allgemeine Mitwirkungspflichten
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Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen. Dadurch sollen den Steuerverwaltungen im Rahmen eines internen Risikomanagements Prüffelder aufgezeigt werden, die weitergehenden Prüfungsbedarf aufweisen, um im Ergebnis effizienter gegen steuermotivierte Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen vorgehen zu können (vgl. hierzu auch Anmerkungen in Anm. 4).
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Kein Beweismittel. Die Angabepflichten im Rahmen der länderbezogenen Berichterstattung sind deshalb nicht dazu geeignet, Rückschlüsse auf einen steuerlich relevanten Sachverhalt zu ziehen. Der Bericht stellt insbesondere kein Beweismittel i.S.v. § 92 AO dar, anhand dessen eine Steuerfestsetzung oder Einkünftekorrektur in Form einer globalen formelhaften Gewinnaufteilung...