Außensteuerrecht
2025
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2. Einordnung der Norm
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Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische „Einsortierung“ der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt „Anzeigepflichten“. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von „Master File“, „Local File“ und „CbC-Report“ den gemeinsamen Ausgangspunkt im BEPS-Aktionspunkt 13 (vgl. Anm. 1) haben und eine thematische Überschneidung des länderbezogenen Berichts mit den Konzernverrechnungspreisdokumentationen i.S.v. § 90 Abs. 3 AO nicht gänzlich fern liegt. Dennoch ist die systematische Einordnung der länderübergreifenden Berichterstattung in § 138a AO durch den deutschen Gesetzgeber zutreffend erfolgt. Denn nach den Angaben von OECD, EU und deutschem Gesetzgeber dient die länderbezogene Berichterstattung als Hilfestellung einer allgemeinen Risikoabschätzung bezüglich der Verrechnungspreisgestaltung in Konzernen sowie zur Beurteilung anderer Gewinnverkürzungs- und -verlagerungsrisiken. Sie soll Basisdaten für wirtschaftliche oder statistische ...