Außensteuerrecht
2025
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1. Entwicklung der Norm
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Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 („Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung“). Dieser sieht für multinationale Unternehmensgruppen eine dreistufig aufgebaute Verrechnungspreisdokumentation vor, bestehend aus einer Stammdokumentation (sog. „Master File“), einer landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation (sog. „Local File“) und - für Konzerne mit mindestens 750 Mio. Euro Umsatz - einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report - CbCR).
Der BEPS-Aktionspunkt 13 ist Teil eines insgesamt 15 Maßnahmen umfassenden Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Action Plan of Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS), der am ins Leben gerufen wurde. Grundgedanke dabei war die Überlegung der Staatengemeinschaft...