Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

VI. Absatz 6 a.F. (i.d.F. des Einigungsvertrags v. )

„(6) 1Bei der Anwendung der §§ 2 bis 6 für die Zeit nach dem steht der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung vom (Sonderdruck Nr. 670 des Gesetzesblattes) gleich. 2Die Anwendung der §§ 2 bis 5 wird nicht dadurch berührt, daß die unbeschränkte Steuerpflicht der natürlichen Personen bereits vor dem geendet hat.“

81

Satz 1. §§ 2-5 begründet erweitert beschränkte Steuerpflichten sog. Wegzügler für die Dauer von 10 Jahren. Bezogen auf den muss sich der Wegzug aus Deutschland nach dem vollzogen haben, um die erweitert beschränkten Steuerpflichten überhaupt noch greifen zu lassen. Tatbestandsmäßig setzen die erweitert beschränkten Steuerpflichten wie auch § 6 AStG voraus, dass die Person, die weggezogen ist, in den letzten 10 Jahren vor dem Wegzug mindestens 5 Jahren lang Deutscher und unbeschränkt steuerpflichtig war. Bei einem Wegzug am

Daten werden geladen...