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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

VIII. Absatz 7 (in der seit dem MinStGEG geltenden Fassung)

„(7) 1§ 6 Absatz 5 in der am geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden. 2§ 18 Absatz 3 in der am 28. Dezember 2023 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem endet.“

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Gesetzesänderung. § 21 Abs. 7 regelt die zeitliche Anwendung der elektronischen Übermittlung von Anzeigen und Erklärungen nach dem Außensteuergesetz. Dies betrifft punktuelle Änderungen des § 6 Abs. 5 im Zuge des MinStGEG, die nun eine grundsätzlich elektronische Übermittlung einer Mitteilung über verwirklichte Tatbestände i.S.d. § 6 vorsieht. Auch die Abgabe von Feststellungserklärungen bzw. Anzeigen nach § 18 Abs. 3 AStG sollen zukünftig grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle erfolgen.

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Übergangsr...

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