Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

VII. Hypothetischer Fremdvergleich (Abs. 3 Satz 7)

1. Vorbemerkung

900

Regelungsgegenstand. Nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ist für die Bestimmung des Fremdvergleichspreises ein hypothetischer Fremdvergleich unter Beachtung von § 1 Abs. 1 Satz 3 aus Sicht des Leistenden und des jeweiligen Leistungsempfängers anhand ökonomisch anerkannter Bewertungsmethoden durchzuführen, wenn keine Vergleichswerte festgestellt werden können. Mithin kommt die Verrechnungspreisbestimmung mittels Durchführung eines hypothetischen Fremdvergleichs erst nachrangig dann in Betracht, wenn nach keiner geeigneten Verrechnungspreismethode zuverlässige Vergleichswerte bestimmt werden können. In folgenden Fällen geht die deutsche Finanzverwaltung von einer Verrechnungspreisbestimmung mittels hypothetischen Fremdvergleichs aus:

  • wenn immaterielle Werte oder Rechte Gegenstand eines Geschäftsvorfalls sind,

  • wenn Verrechnungspreise i.R. einer Funktionsverlagerung zu bestimmen sind,

  • S. 459 wenn bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode keine Vergleichswerte für die Ermittlung von Werten bestimmt w...

Daten werden geladen...