Außensteuerrecht
2025
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IV. Vermögensteuer (Absatz 3 i.d.F. von 1993-1996)
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Vermögensteuer/zeitliche Anwendung. Für die Jahre 1993 bis 1996 einschließlich enthielt § 20 einen Abs. 3, der in seinen Sätzen 1 und 2 zwei verschiedene Sachverhalte vermögensteuerrechtlich regelte. § 20 Abs. 3 Satz 1 a.F. ersetzte in den Fällen des Abs. 2 für Zwecke der Vermögensteuererhebung die im Einzelfall nach einem DBA zu gewährende Steuerbefreiung durch eine Anrechnung ausländischer Steuern. Für die Zeit ab dem wurde von dieser Regelung die sog. Konzernfinanzierung i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 3 a.F. wieder ausgenommen. § 20 Abs. 3 Satz 2 a.F. betraf dagegen die vermögensteuerliche Behandlung von Beteiligungen an ausländischen Zwi S. 86 schengesellschaften. Nachdem das BVerfG die Erhebung der Vermögensteuer als verfassungswidrig eingestuft hatte, wurde § 20 Abs. 3 a.F. mit Wirkung ab dem ersatzlos aufgehoben (vgl. Anm. 4). Mit Rücksicht auf den Zeitablauf wird auf eine eingehende Kommentierung verzichtet.
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