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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

IV. Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei ausländischen Familienstiftungen (Absatz 4)

1. Allgemeines

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Entstehungsgeschichte. § 18 Abs. 4 ist erstmalig durch das JStG 2008 angefügt worden. Bis dahin war unklar, ob die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung von § 15 gesondert - und ggf. einheitlich - in entsprechender Anwendung von § 15 festzustellen sind. Das Niedersächsische FG hat dies in Ermangelung einer Rechtsgrundlage in seiner Entscheidung v. ausdrücklich verneint. Im Schrifttum wurde das teilweise anders gesehen. In § 18 Abs. 4 aF wurde daraufhin geregelt, dass zumindest dann, wenn das Einkommen einer ausländischen Familienstiftung mehreren Personen nach § 15 Abs. 1 zuzurechnen ist, die Besteuerungsgrundlagen in entsprechender Anwendung von § 18 Abs. 1-3 einheitlich und gesondert festzustellen sind. Daraus folgte aber zugleich im Umkehrschluss, dass eine (nur) gesonderte Feststellung nach § 18 nicht stattfand, wenn das Einkommen einer ausländischen Familienstiftung (unter Umständen vermeintlich) lediglich einer Person nach § 15 Abs. 1 zugerechnet wird...

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