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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

III. Erklärungspflicht (Absatz 3)

1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
(3) 1Jeder der an der ausländischen Gesellschaft beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen . . .

S. 59

400

Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch § 18 Abs. 3 Satz 1 verdrängt. Vielmehr handelt es sich um selbständig nebeneinander stehende Erklärungspflichten, weshalb für jede ausländische Gesellschaft grds. so viele Steuererklärungen abzugeben sind, wie unbeschränkt Stpfl. (und erweitert beschränkt Stpfl.) an ihr beteiligt sind. Von diesem Grundsatz gilt allerdings nach § 18 Abs. 3 Satz 2 eine Ausnahme, die in der Praxis zur Regel geworden ist. Insoweit können sich im Ergebnis doch die Rechtsfolgen des § 181 Abs. 2 Satz 3 AO ergeben, wenn ein Erklärungspflichtiger eine vollständige Erklärung zu...

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