Außensteuerrecht
2025
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9. (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. - I R 103/00, BStBl. II 2004, 171), BStBl. I 2004, 270
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Der BFH hat mit Urteil vom (BFH, Urt. v. - I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:
1. Im Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten i.S. des § 90 Abs. 2 AO sei danach zu unterscheiden, ob sich die Pflicht auf eine Tatbestandsvoraussetzung oder auf die Rechtsfolge eines Besteuerungstatbestandes beziehe. Beziehe sie sich auf eine Tatbestandsvoraussetzung, so löse die Pflichtverletzung eine Reduzierung des Beweismaßes für die jeweils aufzuklärende Tatbestandsvoraussetzung aus. Beziehe sie sich auf eine Rechtsfolge, so rechtfertige sie regelmäßig die Schätzung der Besteuerungsgrundlage. S. 23
2. Aus der Weigerung einer inländischen Tochtergesellschaft, Auskunft darüber zu geben, ...