Außensteuerrecht
2025
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5. FinMin. Baden-Württemberg, Erlass v. - S 1300 - 26, ASt-Kartei BW A I Nr. 3 = juris FMNR623050094
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Verrechnungspreisgestaltungen international verbundener Unternehmen; verbindliche Vorwegauskünfte ausländischer Steuerverwaltungen
Ausländische Steuerverwaltungen - insbesondere die amerikanische Steuerverwaltung - gehen vermehrt dazu über, zu Verrechnungspreisgestaltungen international verbundener Unternehmen verbindliche Vorwegauskünfte (advance agreement - APA) zu erteilen.
Deutsche Finanzbehörden können ebenfalls derartige Auskünfte erteilen. Im Hinblick auf die Personalsituation bleiben solche Auskünfte jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt. Im übrigen ist bei Erteilung von Vorwegauskünften organisatorisch sicherzustellen, daß die später prüfende Stelle (Außensteuerfachprüfer, ggf. Bundesamt für Finanzen) beteiligt wird. In Fällen von größerer Bedeutung bitte ich, dem Finanzministerium zu berichten.
Auch bei verbindlichen Vorwegauskünften zu Verrechnungspreisgestaltungen durch ausländische Steuerverwaltungen können deutsche Finanzbehörden nur in Ausnahmefällen mitwirken.
Solange nicht feststeh...