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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

3

(1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige gemäß § 7 Abs. 2 an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt, so hat jeder für sich selbst und im Zusammenwirken mit den übrigen beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen alle Auskünfte zu erteilen, die zur Anwendung dieses Gesetzes notwendig sind. Auf Verlangen haben sie insbesondere

  • 1. alle Geschäfte zu offenbaren, die die Gesellschaft mit einem von ihnen oder einer ihnen im Sinne des § 1 Abs. 2 nahe stehenden Person getätigt hat,

  • 2. alle für die Anwendung der §§ 7 bis 14 sachdienlichen Unterlagen einschließlich der Bilanzen und der Verlust- und Gewinnrechnungen vorzulegen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen mit dem im Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung vorgeschriebenen oder üblichen Prüfungsvermerk einer staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle vorzulegen.

(2) Ist für die Ermittlung der Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, eine Schätzung nach § 217 der Abgabenordnung vorzunehmen, so ist mangels anderer geeigneter Anhalt...

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