Außensteuerrecht
2025
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4. (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH-Urteil vom I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516), BStBl. I 2005, 818
TOP 4.1 der Sitzung ASt I/05
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Nach dem o.g. Urteil des BFH vom setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung „zum Ausland“ im Sinne von § 1 Abs. 1 und 4 Außensteuergesetz (AStG) eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlich eine schuldrechtliche Beziehung (im entschiedenen Fall ein Darlehensvertrag). An einer solchen Beziehung zum Ausland fehlt es nach Meinung des Senats, wenn ein inländischer Steuerpflichtiger einer inländischen nahe stehenden Person ein zinsloses Darlehen gewährt, auch dann, wenn die überlassenen Finanzmittel den Zwecken einer in einem ausländischen Staat belegenen Betriebsstätte der nahe stehenden Person dienen und für diese tatsächlich verwendet werden. Auf diese Verwendung der Finanzmittel soll es nicht ankommen. Die durch die Unverzinslichkeit des ...