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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

III. Beherrschender Einfluss gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • 2. die Person auf den Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige auf diese Person unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann; oder ...

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Beherrschender Einfluss - Definition. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird das Nahestehen einer Person gegenüber dem Stpfl. dadurch begründet, dass sie auf den Stpfl. unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Insoweit entspricht der Wortlaut des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 dem des § 17 Abs. 1 AktG. Dies wurde auch vom Gesetzgeber so gesehen , weshalb zur Auslegung der Vorschrift auf § 17 Abs. 1 AktG 1965 beispielhaft zurückgegriffen werden kann. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 stellt einen beherrschenden Einfluss der wesentlichen Beteiligung gleich. Dennoch ist unklar, was unter dem Begriff zu verstehen sein soll. Die Finanzverwaltung vertritt in Tz. 1.10 VWG 2023 die Auffassung, der beherrschende Einfluss könne rechtlicher oder tatsächlicher Natur sein oder auf dem Zusammenwirken beider beruhen. Auch natürliche Personen könnten unter einem beherrschenden Einfluss stehen. Nicht entscheide...

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