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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

II. Allgemeiner Inhalt

1. Zweck und Inhalt der Regelung

5

§ 16 ist seiner Natur nach eine allgemeine Verfahrensvorschrift, die § 160 AO für Auslandsbeziehungen konkretisiert, indem sie zusätzlich Anforderungen auf S. 5 stellt. Rechtsfolgemäßig verweist die Vorschrift uneingeschränkt auf § 160 AO. Sie ist daher nur in Zusammenschau mit § 160 AO verständlich.

6

Abzugsverbot für steuermindernde Tatsachen. § 160 AO enthält ein materiell-rechtlich wirkendes und in das (doppelte) Ermessen des zuständigen FA gestelltes Abzugsverbot für steuermindernde Tatsachen. Dieses greift immer dann, wenn der Steuerpflichtige Gläubiger oder Empfänger einer solchen Leistung auf Verlangen des FA nicht genau benennt. Der genaue Zweck des § 160 AO ist in der Literatur umstritten. Während die h.M. davon ausgeht, dass die Norm inländische Steuerausfälle beim Geschäftspartner verhindern will und damit letztlich eine Art Gefährdungshaftung normiert wird zum Teil auch vertreten, es handele sich um eine reine Beweislastvorschrift. Letztlich kann eine Entscheidung dieses Meinungsstreits hier für Zwecke des § 16 dahinstehen. Denn § 1...

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