Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

II. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

1. Wesentliche Beteiligung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a

  • 1. die Person

    • a) an dem Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige an dieser Person mindestens zu einem Viertel unmittelbar oder mittelbar an dem gezeichneten Kapital, den Mitgliedschaftsrechten, den Beteiligungsrechten, den Stimmrechten oder dem Gesellschaftsvermögen beteiligt (wesentlich beteiligt) ist oder ...

513

Wesentliche Beteiligung. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a definiert als wesentliche Beteiligung eine unmittelbare oder mittelbare von mindestens einem Viertel (= 25 %). Es handelt sich um eine gesetzliche Definition, die auch für die Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a verbindlich ist (Rz. 526). Beteiligungsobjekte können sowohl Körperschaften als auch andere Personenvereinigungen (Personengesellschaften) sein, deren Rechtsnatur eine vermögensmäßige Beteiligung ihren Mitgliedern (Gesellschaftern) im konkreten Einzelfall vermittelt. Aus der Sicht des deutschen Rechts kommen als beteiligungsfähige Körperschaften die ...

Daten werden geladen...