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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

V. Zurechnung nach dem vor dem geltenden Recht (Absatz 1 aF)

151

Änderungen. Für Wirtschaftsjahre der Untergesellschaft, die vor dem begonnen haben, ist noch § 14 Abs. 1 aF anzuwenden. Laufen das Wirtschaftsjahr der ausländischen Obergesellschaft vom 1.1. bis und das Wirtschaftsjahr der ausländischen Untergesellschaft vom bis , so kann sich die Zurechnung der Zwischeneinkünfte der Untergesellschaft noch nach altem Recht und die Hinzurechnung nach neuem Recht richten. § 14 aF und nF unterscheiden sich einmal durch die ersatzlose Aufhebung von § 13 aF, weshalb § 14 Abs. 1 nF auf diese Vorschrift nicht mehr verweist. Ferner war in § 14 Abs. 1 aF das Erfordernis der niedrigen Besteuerung von Einkünften terminologisch anders ausgedrückt. Außerdem gab es für die Dauer der Anwendung von § 14 Abs. 1 aF weder einen § 8 S. 103 Abs. 1 Nr. 8 und 9 noch § 14 Abs. 1 Satz 2. Gegenstand der Zurechnung waren nach § 14 Abs. 1 aF nur die von der Untergesellschaft erzielten niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte i.S. des § 8 Abs. 1 und 2 aF. Von de...

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