Außensteuerrecht
2025
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III. Hellseherklausel (§ 1 Abs. 1 Satz 3)
3Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes ist davon auszugehen, dass die voneinander unabhängigen Dritten alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung kennen...
1. Informationstransparenz
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Prinzip der Informationstransparenz. Die Passage, dass bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes davon auszugehen ist, dass die voneinander unabhängigen Dritten alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung kennen, wurde mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in das Gesetz aufgenommen (damals in § 1 Abs. 1 Satz 2). Zur Begründung führt der Gesetzgeber Folgendes aus, dass zur Vermeidung willkürlicher Ergebnisse im Verhältnis der nahestehenden Personen Transparenz hinsichtlich aller Informationen anzunehmen sei, die für die Geschäftsbeziehung wesentlich sind. So werde sichergestellt, dass nicht jeder beliebige Fremdvergleich zu berücksichtigen ist, der auch unter irregulären Umständen (z.B. wegen mangelhafter Information oder Qualifikation) zustande gekommen sein kann. Dies sei insbesondere für den hypothetischen Fremdv...