Suchen Kontrast Hilfe
Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Außensteuerrecht

IV. Zusammenhang zu aktiven Tätigkeiten (Absatz 1 Satz 2)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2Tätigkeiten der Untergesellschaft dienen nur dann einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 fallenden eigenen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft, . . .

131

Gesetzesänderung ab 2003. § 14 Abs. 1 Satz 2 ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. eingefügt worden (vgl. Anm. 9). Nach § 21 Abs. 11 findet die Neufassung erstmals auf Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem beginnen. Abzustellen ist dabei auf die jeweilige Untergesellschaft, von der die Zwischeneinkünfte zugerechnet werden sollen.

132

Tätigkeiten der Untergesellschaft. Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die für Rechnung der Untergesellschaft ausgeübt werden. Wer insoweit für die Untergesellschaft handelt, ist irrelevant. Es kann sich gleichermaßen um den Geschäftsführer, einen Angestellten oder aber auch einen Subunternehmer handeln. Letzteres folgt daraus, dass § 14 Abs. 1 Satz 2 bez...

Daten werden geladen...