Außensteuerrecht
2025
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III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)
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Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7-12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind. Für die Anwendung von § 12 auf der Stufe der ausländischen Obergesellschaft gelten die Ausführungen zu § 12. Dagegen fehlt es an einer ausdrücklichen Verweisung für die entsprechende Anwendung von § 12 auf Zwischeneinkünfte von ausländischen Untergesellschaften (vgl. Anm. 96). Allenfalls ergibt sich mittelbar über § 10 Abs. 1 eine gewisse Bezugnahme auch für § 12. Denn in § 10 Abs. 1 werden die Steuern für abziehbar erklärt, die auf die Einkünfte entrichtet worden sind, die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegen. Zu den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften gehören auch die zugerechneten Zwischeneinkünfte von ausländischen Untergesellschaf...