Außensteuerrecht
2025
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III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)
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Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992 angefügt. Im StSenkG wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 EStG. § 12 Abs. 3 verweist auch wegen der Steueranrechnung auf § 34c EStG. S. 31 Zwischen der Steueranrechnung nach § 12 Abs. 1 und der nach Abs. 3 ist im Übrigen zu differenzieren. Die Steueranrechnung gem. § 12 Abs. 1 betrifft Steuern, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von deren Zwischeneinkünften erhoben wurden und die nach Art eines „indirect tax credits“ vom beteiligten Steuerinländer angerechnet werden sollen. § 12 Abs. 3 betrifft dagegen ausländische Quellensteuern, die auf eine Dividende erhoben werden, die der an der ausländischen Gesellschaft beteiligte Steuerinländer gem. § 3 Nr. 41 EStG steuerfrei bezogen hat. Die Quellensteuer wurde zu Lasten des beteiligten Steuerinländers erhoben. An sich ...