Außensteuerrecht
2025
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I. Entstehungsgeschichte
1. Gesetzesänderung ab Wirtschaftsjahr 2001 der Zwischengesellschaft
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Neukonzeption ab 2001. Mit Wirkung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem beginnen (§ 21 Abs. 7 Satz 4), wurde § 11 seinem Regelungsinhalt sowie seinem Sinn und Zweck nach vollkommen neu gestaltet. Die Überschrift wurde ausgetauscht. Aus vorher vier Absätzen wurde nur noch einer. Es ist deshalb notwendig, zwischen der alten und der neuen Fassung von § 11 strikt zu unterscheiden. Die alte Fassung soll aus Zeitgründen nur noch kurz angesprochen werden. Die Überschriften machen deutlich, welche Fassung jeweils gemeint ist.
2. Konzeption des § 11 aF in seiner Fassung von 1972-2000
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Keine zwingende Definitivbelastung. Das AStG wurde als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. in Kraft gesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch einen Beschluss der Bundesregierung v. über Gesetzesleitsätze eingeleitet. § 11 hatte dabei die Funktion, keine Definitivbelastung durch die Hinzurechnungsbesteuerung eintreten zu lassen, wenn die...