Außensteuerrecht
2025
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VI. DBA-Anwendung (Absatz 5 i.d.F. bis zum Wj. 2002)
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(5) Auf den Hinzurechnungsbetrag sind die Bestimmungen
der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entsprechend anzuwenden, die
anzuwenden wären, wenn der Hinzurechnungsbetrag an den Steuerpflichtigen
ausgeschüttet worden wäre.
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S. 300
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Letztmalige Anwendung. § 10 Abs. 5 wurde durch das StVergAbG v. ersatzlos aufgehoben. Die Vorschrift ist auf Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft oder Betriebsstätte für Wirtschaftsjahre nicht mehr anzuwenden, die nach dem beginnen (§ 21 Abs. 11 AStG). Mit Rücksicht auf die abgelaufene Zeit wird auf eine Kommentierung verzichtet. Sollte in einem Einzelfall dennoch Interesse an der früheren Kommentierung bestehen, wird der Verlag Dr. Otto Schmidt KG sie auf Anforderung gerne zur Verfügung stellen.