Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Betriebsausgabenabzug (Absatz 4)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
(4) Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft
Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit
diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
|
421
Vergleich mit anderen Vorschriften. § 10 Abs. 4 folgt seinem Wortlaut und seiner Zielsetzung nach weitgehend dem § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, weshalb zur Auslegung der Vorschrift in vollem Umfang auf die Kommentierung zu § 50 EStG Bezug genommen werden kann. In § 10 Abs. 4 ist nur von einem „wirtschaftlichen Zusammenhang” die Rede, weshalb eine Unmittelbarkeit nicht erforderlich ist. Entsprechend gelten die zu § 3 c EStG entwickelten Grundsätze im Rahmen des § 10 Abs. 4 nicht.
422
Betriebsausgaben/Werbungskosten. § 10 Abs. 4 spricht ausdrücklich nur Betriebsausgaben an. In Anm. 218.1 und 300 wurde jedoch die Auffassung S. 297 vertreten, dass eine ausländische Zwischengesellschaft auch Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG erzielen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob § 10 Abs. 4 sinngemäß auch ...