Außensteuerrecht
2025
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III. Zwischeneinkünfteermittlung (Absatz 3)
1. Gesetzesänderungen
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Zeitlicher Anwendungsbezug. § 10 Abs. 3 blieb lange Zeit unverändert. Die Vorschrift wurde erstmals durch Art. 7 Nr. 2 StandOG v. neu gefasst. Damals wurde der Verweis in Satz 4 auf das Entwicklungshilfe-Steuergesetz durch einen solchen auf das Entwicklungsländer-Steuergesetz ersetzt. Außerdem wurde Abs. 3 Satz 6 angefügt (vgl. Anm. 401 ff.), der es ermöglicht, den Abzug ausländischer Steuern in den Verlustrück- bzw. -vortrag einzubeziehen. Die Vorschrift wurde noch einmal durch Art. 12 Nr. 4 Buchst. a StMBG v. geändert. Durch Art. 12 Nr. 4 Buchst. a StMBG wurde die Änderung in Art. 7 Nr. 2 StandOG mit der Folge rückwirkend aufgehoben, dass sie nie zur Anwendung kam. Deshalb wird auf die Kommentierung der Änderung durch Art. 7 Nr. 2 StandOG verzichtet. Durch Art. 12 Nr. 4 Buchst. a StMBG wurde zum einen § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 eingefügt, der die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an Sondervermögen regelt. Die Änderungen sind anwendbar auf Zwischeneinkünfte, die eine Zwischengesellschaft i...