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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

2. (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 - Auszug -

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9. Freigrenze bei gemischten Einkünften

9.0.1 Freigrenze nach dem Bruttoertrag

Für die Ermittlung der Bruttoerträge gelten die bei § 26 KStG zu beachtenden Grundsätze entsprechend (Hinweis auf Abschnitt 76 Abs. 8 und 9 KStR 1990). Verdeckte Einlagen lösen keine Bruttoerträge aus Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 AStG oder aus Beteiligungen im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG aus (BFH-Urteil vom , BStBl. 1993 II, 222).

9.0.2 Absolute Freigrenze von 120.000 DM

9.0.2.1 Die absolute Freigrenze des § 9 AStG bezieht sich auf den Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Abs. 1 AStG, der anzusetzen wäre, wenn die Freigrenze nicht bestünde. Dabei sind Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft, die einer ausländischen Gesellschaft nach § 14 AStG zuzurechnen sind, mit zu berücksichtigen.

9.0.2.2 Die Freigrenze wird überschritten

  • 1. hinsichtlich der Gesellschaft als solcher, falls die Hinzurechnungsbeträge für sämtliche Inlandsbeteiligte den Betrag von 1...

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