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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. (BR-Drucks. 245/21)

24

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes

Zu Nummer 6 (§ 9)

Nach Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 der ATAD wird auf eine Hinzurechnungsbesteuerung verzichtet, wenn die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft ein Drittel oder weniger der gesamten Einkünfte betragen.

Bereits nach bisherigem Recht sieht § 9 AStG eine relative Freigrenze in Höhe von 10 Prozent vor. Diese Freigrenze wird an die Bestimmungen der ATAD dahingehend angepasst, dass im Rahmen der Berechnung der Grenze künftig nicht mehr auf die Bruttoerträge, sondern auf die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft abgestellt wird. Klarstellend wird außerdem festgelegt, dass sich die relative Freigrenze auf das für die Zwischengesellschaft maßgebende Wirtschaftsjahr im Sinne des § 7 Absatz 2 AStG bezieht.

S. 6

Eine absolute Grenze wird aus Praktikabilitätsgründen weiterhin für sachgerecht gehalten. Die gesellschafterbezogene Freigrenze von 80.000 Euro, welche für jeden Steuerpflichtigen einzeln zu prüfen ist, bleibt daher bestehen. Die ...

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